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Die Magistrate zur Zeit des Augustus und seiner Nachfolger

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Der Prinzipat

Imperator Octavius Augustus  (geb. 23. September 63 v. Chr. als Gaius Octavius in Rom, gest. 19. August 14 n. Chr.) gilt als erster römischer Kaiser

Imperator Octavius Augustus
(geb. 23. September 63 v. Chr. als Gaius Octavius in Rom, gest. 19. August 14 n. Chr.) gilt als erster römischer Kaiser

Die Machtbefugnis des princeps, des ersten Bürgers des Staates, beruht auf der von Oktavian im Jahr 36 v. Chr. übernommenen lebenslänglichen potestas tribunieia und auf dem ihm von Senat und Volk im Jahr 27 v. Chr. übertragenen Imperium proconsulare. Die erstere verleiht die Rechte des tribunus plebis ohne zeitliche und räumliche Einschränkung und ohne Interzession eines anderen Tribunen: Persönliche Unverletzlichkeit (sacrosanctitas), das Recht, gegen alle Beamten wie gegen Senats- und Volksbeschlüsse Stellung zu beziehen, das Recht, den Senat zu berufen. Das imperium, ebenfalls zeitlich und örtlich mit Ausnahme Roms und Italiens unbeschränkt, umfasst den Oberbefehl über die gesamte Heeresmacht zu Wasser und zu Lande und damit die Verwaltung der Provinzen, in denen Truppen stehen. Da nun zugleich mit dem Oberbefehl auch das Recht, über Krieg und Frieden selbstständig zu entscheiden und das römische Volk nach außen zu vertreten, dem Imperator übertragen worden war, so besaß dieser damit tatsächlich die absolute Herrschaft über das gesamte Reich. Seine Edikte erhielten Gesetzeskraft.

Der Titel Imperator

Den Titel Imperator hatte Oktavian bereits im Jahr 40 v. Chr. angenommen, dazu den Namen Cäsar. Im Jahr 27 v. Chr. verlieh ihm der Senat den Beinamen Augustus, der auch von allen Nachfolgern geführt wurde, im Jahr 2 v. Chr. den Titel pater patriae, womit der Kaiser in das öffentliche Gebet der Priester aufgenommen wurde. Pontifex maximus war Augustus seit 12 v. Chr. und übernahm damit die Aufsicht über das gesamte Religionswesen. Seitdem blieb dieses Amt mit dem Prinzipat ständig vereinigt und wurde im Titel mitgeführt. Der verstorbene Kaiser wurde auf Senatsbeschluss als divus unter die Götter eingereiht.

Die Ernennung des Kaisers

Die Ernennung der Kaiser erfolgte später entweder durch den Senat oder durch das Heer mit nachträglicher Anerkennung der Wahl durch den dabei nicht beteiligten dieser beiden Faktoren. Die Thronfolge wurde weiterhin auch vom Prinzeps selbst geregelt, indem er den in Aussicht genommenen Nachfolger zum Mitregenten ernannte und ihm gleichfalls das imperium und die potestas tribunicia übertrug.

Die Magistrate des Kaiserreichs.

Die alten republikanischen Magistrate blieben außer der Zensur, deren Funktionen der Kaiser selbst übernahm, äußerlich unverändert bestehen. Auch ihre Wahl fand zunächst noch durchs Volk statt, bis sie Tiberius dem Senat übertrug. Die Reihenfolge der einzelnen Magistrate und damit der senatorischen Beamtenlaufbahn (cursus bonorum) wurde fest umschrieben und umfasste folgende Stufen: Legionstribunat mit 18 Jahren, eine Stelle im Vigintivirat etwa mit 20 Jahren, die Quaestur mit 25, anschließend Volkstribunat oder Aedilität, die Prätur mit 30, das Konsulat mit 33 Jahren, dann die Verwaltung einer senatorischen Provinz als Prokonsul. Die Bedeutung der einzelnen Ämter war jedoch tatsächlich durch die kaiserliche Gewalt sehr eingeschränkt.

Sitzung des Senats, die nicht in der Kurie sondern im Tempel stattfand

Sitzung des Senats, die nicht in der Kurie sondern im Tempel stattfand

Die kaiserlichen Magistrate, die zum Teil besoldet waren, wurden aus dem Ritterstand besetzt, die niederen aus den Freigelassenen. Die höchsten Stellen haben inne: praefectus praetorio, der Kommandant der kaiserlichen Garde, besonders einflussreich als Stellvertreter des Kaisers und dessen Bevollmächtigter in der Kriminalgerichtsbarkeit außerhalb Roms; praefectus urbi, der Stadtkommandant, Vertreter des Kaisers in städtischen Angelegenheiten, zuerst nur in dessen Abwesenheit, später dauernd, für Ruhe und Ordnung in der Stadt verantwortlich, weiterhin oberster Strafrichter der Hauptstadt und ihrer nächsten Umgebung; praefectus annonae, Proviantmeister, mit der Getreideversorgung Roms betraut; praefectus vigilum, Leiter des nächtlichen Sicherheitsdienstes der Stadt. Der praefectus Aegypti war kaiserlicher Statthalter von Ägypten, das zum Krongut gemacht worden war. Die übrigen kaiserlichen Beamten führen den Titel procuratores und sind teils Statthalter in den kleineren kaiserlichen Provinzen, teils Verwalter des Fiskus und des Steuerwesens in den größeren Provinzen (p. rei familiaris oder rei privatae principis), teils Leiter des kaiserlichen Hausministeriums (p. a rationibus, a libellis und ab epistulis). Dazu kommen noch verschiedene curatores, Beamte senatorischen Standes, so c. aquarum, operum und riparum, die für Instandhaltung der Wasserleitungen, für die Bauten und für die Tiberregulierung zu sorgen hatten.

Volksversammlung und Senat in der Kaiserzeit.

Die comitia bleiben zunächst in der hergebrachten Form und mit ihren alten Rechten, der Beamtenwahl, der Gesetzgebung und der Gerichtsbarkeit, bestehen, doch verschafft tatsächlich bei allen Entscheidungen der Kaiser kraft seiner Amtsgewalt ausschließlich seinem Willen Geltung. Später werden sämtliche Befugnisse der Volksversammlung dem Senat übertragen, nur die renuntiatio, die Bekanntmachung der gewählten Beamten, bleibt ihr vorbehalten.

Römische Volksversammlung

Römische Volksversammlung

Der Senat

Der Senat erhielt durch Augustus die Normalzahl von 600 Mitgliedern. Der Form nach teilt er die Herrschaft mit dem Kaiser, tatsächlich aber sind seine Befugnisse wesentlich durch die Vorrechte des Prinzeps eingeschränkt. Der Senat tritt dann in die Rechte der Volksversammlung und hat dazu die Verwaltung der senatorischen Provinzen unter sich.

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