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Senatoren- und Ritterstand

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Nachdem durch den Ständekampf während der beiden ersten Jahrhunderte der Republik die politische Gleichstellung der Plebejer, der großen Masse des Volkes, mit den Patriziern, dem Geburtsadel, herbeigeführt worden war, hatte letzterer seine Bedeutung verloren, und neue Standesunterschiede hatten sich entwickelt. Die bevorzugten Stände waren nun der ordo senatorius und der ordo equester.

Der Senatorenstand

Cicero

Cicero

Der Senatorenstand (ordo senatorius). Den Senat bilden die gewesenen höheren Beamten. Diese gehörten zum größten Teil bestimmten patrizischen und plebejischen Familien an, die sich allmählich ein Vorrecht auf die Besetzung der Staatsämter mit einem der ihrigen erworben hatten. Diese Familien sind der Beamtenadel (nobilitas). Ihnen stand das ins imaginum zu, das Recht, aus Wachs gefertigte Porträtmasken ihrer Vorfahren mit Unterschrift von deren Taten und Ämtern im Hause aufzustellen und bei Leichenbegängnissen im Zuge vorantragen zu lassen.

Die nobiles waren eifrig darauf bedacht, möglichst keine ignobiles oder homines novi zu den Ämtern zuzulassen. War es einem solchen doch geglückt, die kurulische Aedilität zu erlangen, so traten er und seine Familie in die Nobilität ein (z. B. Cicero). Die nobiles, die sich auch boni cives oder optimates nennen, haben durch ihre Mitglieder die Herrschaft über den Senat und bilden so den ordo senatorius. Als Abzeichen trugen die Senatoren die tunica laticlavia mit breitem Purpursaum, einen besonderen Schuh (mulleus oder calceus senatorius) und einen goldenen Ring. Bei den öffentlichen Spielen hatten sie Ehrenplätze.

In der Kaiserzeit wurde für den Zutritt zum Senatorenstand ein Vermögen von einer Million Sesterzien festgesetzt. Die Zugehörigkeit war erblich bis in die dritte Generation. Die Patrizier bildeten auch jetzt noch eine besondere Klasse, doch waren zu den alten Adelsfamilien, deren Zahl sehr zurückgegangen war, schon durch Cäsar, dann durch Augustus und seine Nachfolger neue Familien hinzugenommen worden. Unter den späteren Kaisern kamen auch reiche Provinzialen, die das römische Bürgerrecht besaßen, in den Senatorenstand.

Der Ritterstand

Magistrat - Imperator - General Unterschiede sind an der strengen Kleiderordnung erkenntbar

Magistrat – Imperator – General
Unterschiede sind an der strengen Kleiderordnung erkenntbar

Der Ritterstand (ordo equester). Die equites, ursprünglich die Angehörigen der 18 Reitercenturien, hatten ihren militärischen Charakter verloren, seitdem die Reiterschaft in den römischen Provinzen ausgehoben wurde, und bilden nun einen bürgerlichen Stand aller derjenigen, die einen Census von 400.000 Sesterzien haben. Da es für unvereinbar mit der Stellung eines Senators galt, Handels- und Geldgeschäfte zu treiben, so verzichteten die, welche zwar ausreichende Mittel für die sehr kostspielige Ämterlaufbahn hatten, aber ihre privaten Interessen höher stellten, auf die Bewerbung um ein Amt und schlossen sich ihrerseits zum ordo equester, dem Ritterstand, zusammen. So entstand der Geldadel. Die Ritter waren vor allem Steuerpächter (publicani) des Staates und gewannen so weitreichenden Einfluss und große Reichtümer. Sie besorgten auch alle großen Geldgeschäfte und hatten das ganze Kreditwesen in Händen. Ihre Abzeichen waren ein schmaler Purpurstreifen an der Tunika und ein goldener Ring. Bei den öffentlichen Spielen hatten sie Ehrenplätze neben den Senatoren.

In der Kaiserzeit blieb der Census der Ritter unveräußert. Die Verleihung der Ritterwürde erfolgte durch den Kaiser auf Lebenszeit, war jedoch nicht erblich. Die equites illustres bildeten eine besondere Klasse der reichsten und vornehmsten Ritter. Die Ritterschaft war militärisch organisiert und in turmae eingeteilt. Ihr Vorrecht war die Besetzung der Offiziersstellen des Heeres und danach der höheren kaiserlichen Ämter. Auch die Geschworenen wurden vorzugsweise aus ihnen gewählt.

Die übrigen Stände

Alle übrigen Bürger (cives), die nicht den Census des Senatoren- und Ritterstandes haben, bilden die große Masse des römischen Volkes und sind im Besitze des Bürgerrechts (civitas), welches ihnen wie den bevorzugten Ständen besonders das Stimmrecht in den Volksversammlungen (ius suffragii), das Recht der Berufung an die Volksversammlung im Kriminalprozess (ius provocationis ad populum), das Klagerecht (actio) und das Handelsrecht (ius commercii) verleiht. Dieser Teil der Bürgerschaft setzt sich zusammen aus Kaufleuten, Handwerkern, Bauern, Soldaten und der großen Masse derjenigen, die ohne Beschäftigung in der Hauptstadt von Getreidespenden leben. In der Kaiserzeit überwiegt der arbeitsscheue und interesselose Pöbel immer mehr, sodass das Volk für die Beteiligung an der Staatsverwaltung kaum noch zu gebrauchen war.

Sklave - an der Kleidung erkennbar

Sklave – an der Kleidung erkennbar

Die Sklaven (servi) sind teils Privatsklaven (servi privati), die in der unumschränkten Gewalt eines Herrn (patronus) waren, teils Staatssklaven (servi publici), die den Beamten und Priestern für niedere Dienstleistungen zur Verfügung waren. Die Privatsklaven wurden sowohl für die häuslichen Verrichtungen (familia urbana), als auch in der Industrie und Landwirtschaft (familia rustica) verwendet. Ihre Zahl war sehr groß.

Die Freigelassenen (libertini) werden durch die Entlassung aus der Gewalt des Herrn (manumissio) aus Sklaven zu römischen Bürgern mit eingeschränkten Rechten. Sie nehmen Vor- und Familiennamen ihres Herrn an, behalten aber ihren Sklavennamen als cognomen bei, z. B. M. Livius Andronicus. Sie treiben hauptsächlich Handwerk und Kleingewerbe. Der Freigelassene bleibt seinem ehemaligen Herrn gegenüber, in Bezug auf den er libertus heißt, in einem gewissen Abhängigkeitsverhältnis und tritt unter dessen Klienten.

Die Klienten (clientes) bestehen neben den Freigelassenen aus verarmten Bürgern, die sich von einem Reichen durch Lebensunterhalt und Geld (sportulae) unterstützen ließen. Sie hatten dafür ihrem Gönner (patronus) früh morgens ihren Besuch zu machen (salutatio), ihm beim Ausgang zu begleiten (deducere) und sonstige Dienste zu leisten.

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